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Die aktuelle Studie „Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung!“ können Sie hier herunterladen.

Das EY-Team für Climate Change and Sustainability Services hat mit der vorliegenden Studie analysiert, wo DAX-Unternehmen im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle Berichterstattung und die neuen Anforderungen der CSR-Richtlinie stehen.

Das EY-Team für Climate Change and Sustainability Services hat mit der vorliegenden Studie analysiert, wo DAX-Unternehmen im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle Berichterstattung und die neuen Anforderungen der CSR-Richtlinie stehen.

13.01.2016

Die Studie können Sie hier herunterladen.

Hintergrund

Das EY-Team für Climate Change and Sustainability Services hat mit der vorliegenden Studie zum zweiten Mal die Unternehmen der vier DAX-Indizes DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle Berichterstattung analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass das Niveau im Vergleich zum Vorjahr gut geblieben ist (vgl. EY-Studie 2014: Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland: Standortbestimmung). Doch in etwa einem Jahr wird sich das Bild verändern, denn die von der EU verabschiedete CSR-Richtlinie (CSR = Corporate Social Responsibility) erweitert die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung: Demnach müssen ab 2017 bestimmte Unternehmen mehr als bisher über nichtfinanzielle Aspekte und Diversität berichten. In der Studie wurde daher die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen vor allem im Hinblick auf die neuen Anforderungen untersucht.

 

Die CSR-Richtlinie

Im Rahmen der CSR-Richtlinie sollen Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern ab 2017 verstärkt über nichtfinanzielle Aspekte berichten. Sie werden verpflichtet, Konzepte und deren Umsetzung sowie wesentliche Risiken und Kennzahlen in Bezug auf die von der Richtlinie vorgegebenen nichtfinanziellen Belange in ihrem Lagebericht darzustellen. Die sogenannten Belange umfassen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialthemen sowie die Themen Menschenrechte, Bestechung und Korruption. Alle PIEs sollen außerdem über ihr Konzept und ihre Ziele im Bereich Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien berichten.

Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Dabei markieren die Anforderungen der Richtlinie das Minimum für die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Folglich stehen die Mindestanforderungen, die auf die betroffenen Unternehmen ab 2017 zukommen, bereits fest und die Unternehmen können beginnen, sich auf die Neuerungen in ihrer Berichterstattung vorzubereiten. Dies ist aus Sicht von EY auch erforderlich, da die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen wird. Die neuen Themenbereiche und strukturellen Bestandteile müssen etabliert werden, beispielsweise das erweiterte Risikoverständnis.

 

Kernergebnisse der Studie

Was die befragten Unternehmen in Bezug auf die CSR-Richtlinie erwarten

Unternehmen begrüßen die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung von Nachhaltigkeitsaspekten und die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Herausforderungen sehen die Unternehmen weiterhin vor allem in der Auswahl geeigneter Kennzahlen.

DAX-Analyse zur nichtfinanziellen Berichterstattung zeigt: MDAX, SDAX und TecDAX sind im Zugzwang

Der DAX 30 ist weiterhin führend, beispielsweise veröffentlichen 90 Prozent der Unternehmen einen separaten Nachhaltigkeitsbericht entsprechend den international anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI). In MDAX, SDAX und TecDAX tun dies dagegen nur 40, 22 bzw. 4 Prozent. Auch bei der Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsaspekten innerhalb des Geschäftsberichts haben die meisten Unternehmen der kleineren DAX-Indizes noch deutlichen Aufholbedarf.

Handlungsbedarf zu den geforderten Aspekten der CSR-Richtlinie unterschiedlich groß

Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild. Während Arbeitnehmer- und Umweltbelange schon recht weit etabliert sind, geraten mit der CSR-Richtlinie auch neue Themen in den Fokus, die in der Berichterstattung bisher weniger Beachtung fanden. Hierzu gehört z. B. die Berichterstattung über die Beachtung von Menschenrechten. Darüber hinaus ist die Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Risiken und Ergebnisse vielen Unternehmen noch nicht vertraut. Insbesondere soll zukünftig auch über solche Risiken berichtet werden, die von den Geschäftstätigkeiten des Unternehmens ausgehen und Gesellschaft und Umwelt beeinflussen. Wir empfehlen daher den betroffenen kapitalmarktorientierten Unternehmen, ihre derzeitige Position mit den Anforderungen der Richtlinie abzugleichen. Dabei sollte es vor allem darum gehen, die wesentlichen Risiken und Werttreiber zu identifizieren, um vor diesem Hintergrund geeignete Kennzahlen zu definieren und entsprechende Prozesse zu etablieren.

 

Checkliste

Der Studie beigefügt ist eine Checkliste mit Schlüsselfragen, die Unternehmen helfen kann, ihre individuelle Situation besser einzuschätzen. Gerne können diese Fragen gemeinsam mit dem EY-Team für Climate Change and Sustainability Services diskutiert werden.

 

EY-Beratungsangebot

In Bezug auf Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen wir Sie wie folgt:

  • Begleitung bei der Bestimmung wesentlicher Themen und Belange
  • Anwendung internationaler Rahmenwerke auf die Unternehmensberichterstattung
  • Ableitung von Kennzahlen und Aufsetzen neuer bzw. Optimierung bestehender Prozesse
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten und Prozesse
  • Nutzung von Tools zur DatenerfassungPrüfung der Inhalte und Prozesse der Berichterstattung

 

Was Unternehmen über die neue CSR-Richtlinie wissen müssen:

Für welche Unternehmen gilt die Richtlinie und ab wann?

  • für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2017
  • für PIEs gemäß Richtlinie 2013/34/EU (vor allem große kapitalmarktorientierte Unternehmen)
  • bezüglich nichtfinanzieller Informationen: für PIEs mit mehr als 500 Beschäftigten

Welche nichtfinanziellen Informationen sind künftig zu berichten?

Neben den finanziellen Angaben im Geschäftsbericht sind zukünftig laut EU-Vorgaben wesentliche Informationen zu folgenden Belangen zu berichten:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien


Ihre Ansprechpartnerinnen:

Nicole Richter
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Executive Director
Climate Change and Sustainability Services
Telefon +49 89 14331 19332
Mobil + 49 160 939 19332
nicole.richter@de.ey.com

 

Annette Johne
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Senior Manager
Climate Change and Sustainability Services
Telefon +49 211 9352 18459
Mobil + 49 160 939 18459
annette.johne@de.ey.com




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