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Sommer im Office - Nachhaltigkeit in der Hitze

Advertorial | Um die Umwelt nachhaltig zu schonen, ist jeder gefordert. Doch Achtung: Nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen sind gefragt.

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26.06.2019

Obschon die Richtlinien ganzjährig gelten, birgt der Sommer ganz besondere Herausforderungen. Als Arbeitgeber ist es laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) deine Aufgabe, für eine angenehme Raumtemperatur zu sorgen. Damit dies auch mit den Richtlinien des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit einhergeht, müssen einige Dinge beachtet werden.




Nachhaltigkeit im Büro: Allgemeine Infos und Richtlinien

Der Begriff "Nachhaltigkeit" wurde 1987 von der Brundtland-Kommission geprägt. Im Grunde genommen geht es darum, den Bedürfnissen der heutigen Generation gerecht zu werden, ohne dabei die Bedürfnisse der zukünftigen Generation zu gefährden. Das Prinzip lässt sich auf sämtliche Lebensbereiche übertragen, darunter auch auf den Arbeitsplatz. Ein nachhaltiges Büro zeichnet sich nicht nur durch recyclingfreundliches Büromaterial und den allgemeinen Einsatz von Recyclingmaterial, sondern auch durch langlebige, effiziente Geräte, den Verzicht auf Schadstoffe, niedrige Emissionen sowie einen minimalen Materialeinsatz aus. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, nachhaltig zu arbeiten. Jeder Sektor lässt sich umweltfreundlicher gestalten, indem ein paar wichtige Richtlinien eingehalten werden. Dazu zählen etwa das Stromsparen und die Wahl eines nachhaltigen Energielieferanten, aber auch das Sparen von Wasser mithilfe von Toilettenspülungen, Kaffee- und Spülmaschinen, die sich durch einen geringen Wasserverbrauch auszeichnen. Im Bereich der Energiesparmaßnahmen siedelt sich auch die nachhaltige Regulation der Raumtemperatur an. Natürliche Lüftungsmaßnahmen sind dem Einsatz von stromfressenden Klimaanlagen vorzuziehen.


Arbeitsschutz im Sommer: Das sagt das Gesetz

Natürlich ist es nicht immer möglich, die Raumtemperatur auf natürlichem Wege zu regulieren. Im Sommer können die Temperaturen auf unerträgliche Werte ansteigen, die Produktivität im Büro maßgeblich senken und das Wohlbefinden der Angestellten nachträglich beeinflussen. Der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und sieht in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass das Unternehmen für ein angenehmes Arbeitsklima zu sorgen hat. Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung wurde die Arbeitsstättenrichtlinie zur Raumtemperatur kurz und knapp im Anhang unter Punkt 3.5 festgehalten. Sie besagt, dass Räume, bei denen aus betriebstechnischen Gründen keine konkrete Temperatur festgelegt werden kann, während der Arbeitszeit eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur aufweisen müssen. Dazu zählen nicht nur Arbeits-, sondern auch Sanitär- und Pausenräume. Entsprechend dieser Verordnung sollten Glaswände, Fenster und Oberlichter durch eine Abschirmung vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden können. Ergänzend dazu ist die Technische Regel A3.5 zu beachten, die präzise Angaben zur Senkung der Raumtemperatur liefert. Entsprechend dieser Richtlinie gilt: Je schwerer die Arbeit, desto niedriger muss die Raumtemperatur sein. Konkret bedeutet das, dass bei leichter Arbeit im Sitzen maximal 20 Grad und bei leichter Arbeit im Stehen oder Gehen maximal 19 Grad vorgesehen sind. Bei mittelschweren Arbeiten im Sitzen sieht der Gesetzgeber maximal 19 Grad, im Stehen oder Gehen maximal 17 Grad vor. Werden schwere Arbeiten im Gehen oder Stehen ausgeführt, dürfen 12 Grad nicht überschritten werden. Die Technische Regel A3.5 beinhaltet des Weiteren einige praktische, nachhaltige, aber dennoch optionale Empfehlungen, die immer dann umzusetzen sind, wenn die Temperatur 26 Grad durch Sonneneinstrahlung überschreitet. Empfohlen wird das Einrichten von Vordächern, der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen, die Bepflanzung der entsprechenden Lichteinfall-Bereiche sowie die Installation reflektierender Fenster-Vorrichtungen. Optional sind diese Empfehlungen nicht mehr, wenn die Temperatur 30 Grad erreicht. In diesem Fall muss die Temperatur zusätzlich durch Lüftungseinrichtungen, kühlende Getränke, lockere Bekleidungsregeln oder ähnliche Maßnahmen gesenkt werden.


Hitze im Büro: Was tun?

Die Temperatur am Arbeitsplatz lässt sich in erster Linie durch die oben erwähnten Maßnahmen senken, beispielsweise durch die Installation von Vordächern und Sonnenschutzverglasungen, durch eine gut durchdachte Bepflanzung und durch Lüftungseinrichtungen. Um das Wohlbefinden und die Leistung deiner Angestellten nicht zu gefährden, solltest Du sie zusätzlich dazu anhalten, bestimmte Empfehlungen umzusetzen. Hitze im Büro lässt sich beispielsweise effektiv vermeiden, indem lockere, luftige Kleidung aus Synthetik oder Naturfasern getragen wird. Wasser und kühlende Getränke sollten rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Auf eiskalte Getränke sollte allerdings verzichtet werden, da sie körpereigene Wärmeproduktion anregen. Besser eignen sich lauwarme Tees, Leitungswasser oder leicht kühle, erfrischende Schorlen.

Auch die Mahlzeiten sollten sich bei hohen Temperaturen möglichst leicht gestalten. Am besten eignen sich Obst und Gemüse, beispielsweise in Form kleiner, regelmäßiger Snacks. Für eine schnelle Abkühlung zwischendurch sorgen kalte, feuchte Tücher, Wassersprays, kaltes Leitungswasser oder eine simple Wassersprühflasche.


Klimaanlage vs. Ventilator: Was ist die bessere Wahl?

Um Hitze effektiv zu vermeiden und die Produktivität deiner Angestellten nicht zu gefährden, empfiehlt sich der Einsatz einer geeigneten Belüftungseinrichtung. Ventilatoren und Klimaanlagen versprühen einen angenehmen Luftzug, wobei Ventilatoren in punkto Nachhaltigkeit eindeutig zu bevorzugen sind. Ventilatoren sind vergleichsweise günstig, einfach zu bedienen und zeichnen sich durch ihren geringen Stromverbrauch aus. An einem heißen Tag sorgen sie für eine schnelle, punktuelle Abkühlung, idealerweise in Kombination mit einem Wasserspray. Das Portal von gaerner bietet insbesondere preiswertigen Ventilatoren für das Büro an. Anders als eine Klimaanlage sorgen sie nicht für trockene Luft und sind nicht besonders wartungsintensiv. Lediglich auf die Position des Ventilators muss gut geachtet werden. Das Gerät sollte so positioniert werden, dass es die Luft nicht direkt ins Gesicht bläst, denn dies kann bei empfindlichen Personen zu einer Bindehautentzündung führen.

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