Grüne Wirtschaft

EEG-Umlage erhöht 2017 erneut Strompreise

Die EEG-Umlage war bereits in den letzten Jahren Treiber der zu zahlenden Strompreise. In diesem Jahr kommen auf eine vierköpfige Familie – mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh – rund 42 Euro Mehrkosten zu.

Die EEG-Umlage war bereits in den letzten Jahren Treiber der zu zahlenden Strompreise. In diesem Jahr kommen auf eine vierköpfige Familie – mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh – rund 42 Euro Mehrkosten zu.

18.04.2017 - ein Beitrag von Gessica Mirra

Zu Beginn des Jahres haben 430 Grundversorger die Strompreise der privaten Stromanschlüsse um durchschnittlich 3,5% erhöht. Damit haben in den ersten Monaten des Jahres die Hälfte aller Versorger die Strompreise erhöht. Im Jahresverlauf ist mit einer weiteren Preiserhöhungswelle zu rechnen: Für Februar, März und April haben weitere 75 Stromanbieter Preiserhöhungen von durchschnittlich 3,4 Prozent angekündigt oder bereits durchgeführt. Eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh erwarten dann Mehrkosten von durchschnittlich 42 Euro pro Jahr.

Wie die EEG-Umlage funktioniert

Die EEG-Umlage soll garantieren, dass Solar-, Wasser-, Wind- oder Bioenergiekraftwerke in Deutschland ihren Inhabern keine Verluste bescheren. Sie finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Umlage lässt in diesem Jahr aber eben auch wieder den Strompreis steigen.

Die EEG-Umlage muss von allen privaten Stromverbrauchern und Gewerbebetrieben – die nicht von der Zahlung der EEG-Umlage befreit worden sind - pro Kilowattstunde entrichtet werden.
Als sie eingeführt wurde, im Jahr 2003, betrug sie 0,41 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2012 lag sie schon bei 3,592 Cent pro Kilowattstunde und im Jahr 2013 stieg sie auf 5,277 Cent an. Im Jahr 2014 kletterte sie weiter auf 6,24 Cent/kWh. 2015 sank sie um 0,07 Cent auf 6,17 Cent/kWh, doch 2016 ging es wieder bergauf mit 6,35 Cent/kWh. 2017 beträgt die EEG-Umlage sogar 6,88 Cent/kWh.

Eingenommen haben die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland, die nach dem Erneuerbare-Energien–Gesetz (EEG) das Umlagekonto führen, zum Ende des Monats März 2017 5,13 Milliarden Euro. Das ist so viel wie niemals zuvor.
Zusätzlich zu den Einzahlungen durch die Stromkunden nimmt das EEG-Umlagekonto die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse ein. Steigen die Strompreise an der Börse beispielsweise wegen des Ausfalls von Kraftwerken oder hoher Nachfrage aus dem Ausland, sinkt die EEG-Umlage dementsprechend und umgekehrt.
Von diesem Umlagekonto gehen die Ausgaben im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetztes ab: Unter die Ausgaben fallen eben vor allem die Vergütungszahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen.

Die Mehrheit der Deutschen, 79 Prozent, findet die Ziele der Energiewende richtig. Das ergab eine repräsentative Umfrage im vergangenen Herbst. Dass der Strom aber immer teurer wird gefällt ihnen wohl eher weniger. Und Experten sind sich sicher: Die EEG-Umlage wird in den nächsten Jahren weiter steigen, bis Anfang der 2020er-Jahre auf vermutlich 7,7 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn sie ihren Höhepunkt erreicht haben wird, wird sie aber auch wieder fallen. Bis 2035 wird die EEG-Umlage vermutlich dann auf rund 4,5 Cent pro Kilowattstunde gesunken sein.

Immer wieder werden auch alternative Vorschläge laut, die den immer höher werdenden Strompreise entgegenwirken sollen: das Einfrieren der EEG-Umlage auf dem aktuellen Stand, eine Halbierung der Umlage, eine Senkung soweit, dass Anreize zum Energiesparen und zur besseren Verzahnung von Strom-, Wärme- und Verkehrswirtschaft erhalten blieben – dann läge die Umlage wohl um die zwei Cent pro Kilowattstunde – oder die komplette Finanzierung der Energiewende aus dem Fonds, was einer Abschaffung der Umlage gleichkäme. Einige sind auch der Meinung, dass die Energiewende in Zukunft auf reine Steuerfinanzierung umgestellt werden sollte.




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