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Eine schöne Bescherung – die E-Auto Prämie von E-Bonus

INTERVIEW | Als E-Fahrzeughalter*in Geld bekommen? Ja, das ist durch den jährlich ausbezahlten Bonus möglich und Unterstützung erhältst du dabei vom Social-Start-Up E-Bonus.

INTERVIEW | Als E-Fahrzeughalter*in Geld bekommen? Ja, das ist durch den jährlich ausbezahlten Bonus möglich und Unterstützung erhältst du dabei vom Social-Start-Up E-Bonus.

15.11.2022 | Ein Interview geführt von Constanze Julita | Bild: Unsplash

Aufgrund der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels wird die Elektromobilität stärker denn je gefördert. Wer also Interesse an einem E-Auto hat, sollte nicht nur die damit einhergehende Kaufprämie beachten, sondern auch den jährlich ausbezahlten E-Bonus. Durch den verringerten CO₂-Ausstoß haben E-Fahrzeughalter*innen die Möglichkeit, den verwendeten Strom als Treibhausgaseinsparung angerechnet zu bekommen. Daher hat sich das Social-Start-Up E-Bonus das Ziel gesetzt, bei der Beantragung und Vermarktung von diesem Bonus aktiv mitzuwirken. 

Grundsätzlich soll der größtmögliche Anteil des E-Bonus an die E-Fahrzeughalter*innen ausbezahlt werden, berichtet uns Christoph Hirzel, Gründer von E-Bonus. Anders als bei den üblichen Anbietern, die dabei eine Provision von 15 bis 30 % einbehalten, liegt die oberste Priorität von E-Bonus, mit einer Provision von nur 8 %, bei den Kund*innen. Wie dieser Bonus genau berechnet wird und auf was Fahrzeughalter*innen besonders achten sollten, erfahrt ihr in diesem Interview. 

LifeVERDE: Hallo lieber Christoph, bitte stelle uns dein Unternehmen E-Bonus kurz vor.

Christoph Hirzel: Wir sind ein Social-Start-Up aus Stuttgart und kümmern uns um die Beantragung und Vermarktung von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) von Elektrofahrzeugen. Dadurch ist die Möglichkeit entstanden, im Berechtigungsjahr 2022 pro Elektrofahrzeug 375 Euro zu erhalten.

Welche Mission steckt hinter der Gründung von E-Bonus? 

Mit der Gründung unseres Start-Ups wollen wir die Elektromobilität unterstützen und zeitgleich Projekte fördern, welche sich im Bereich Sozialem, Umwelt und Entwicklung einsetzen. Unser Ziel ist es, dass der größtmögliche Anteil des E-Bonus, welcher durch den Verkauf der THG-Quote erzielt wird, die Elektrofahrzeughalter erhalten. Damit soll die Verkehrswende weitergefördert werden und die Menschen erreichen, welche sich für ein Elektromobil entschieden haben. Wir haben deshalb auf unserer Webseite transparent aufgezeigt, wie das Geld verteilt wird. Wir behalten selbst nur 8 Prozent ein (wobei üblich zwischen 15 und 30 Prozent sind). Außerdem spenden wir 2 Prozent an soziale Projekte. Zudem haben wir die Möglichkeit eingerichtet, den Bonus teilweise oder komplett an eine Organisation/Verein im Bereich Umweltschutz/Naturschutz/CO₂-Kompensation/Sozialem zu spenden.  

Wie haben die Kund*innen die Möglichkeit, ihren E-Bonus zu erhalten? 

Das geht ganz einfach. Man muss sich nur auf unserer Plattform registrieren. Dann seine persönlichen Daten eingeben und die Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins hochladen und fertig.

Die Berechnung des E-Bonus findet auf Grundlage der THG-Quote statt. Was ist diese und wie wird sie gehandelt? 

Die THG-Quote verpflichtet Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, wie z.B. Benzin, die THG-Emissionen, der von ihnen jährlich in Verkehr gebrachten Kraftstoffe, zu senken. Hierauf ist elektrischer Strom anrechenbar, der im Straßenverkehr eingesetzt wurde. Dadurch kann der verwendete Strom für Elektrofahrzeuge als Treibhausgaseinsparung angerechnet werden. Ein Elektrofahrzeug spart in diesem Jahr laut dem Umweltbundesamt ca. 0,86 Tonnen CO₂-Emissionen ein. Diese Einsparung lässt sich vermarkten. Jedoch benötigt man hierfür größere Mengen, damit eine Vermarktung funktioniert und auch sinnvoll ist. Die Quoten werden deshalb von uns gebündelt und an die verpflichtenden Unternehmen verkauft.


Für die Förderung der Elektromobilität wird der E-Bonus an alle E-Fahrzeughalter*innen ausbezahlt (Bild: E-Bonus). 

Viele Anbieter zahlen einen unterschiedlichen E-Bonus an ihre Kund*innen. Aus welchen Faktoren setzt sich der E-Bonus bei euch zusammen?

Richtig, die Höhe ist teilweise sehr unterschiedlich. Im Prinzip setzt sich der E-Bonus aus der Höhe der Vermarktungssumme abzüglich der Provision für die Anbieter zusammen. Die Vermarktungssumme schwankt immer, wenn man keine festen Abnahmeverträge hat. Um unseren Kunden eine Sicherheit zu bieten, haben wir uns für einen festen Abnahmevertrag entschieden und können 375 Euro pro Elektrofahrzeug ausbezahlen, da wir lediglich 8 % Provision nehmen. Im Vergleich zu anderen Mitbewerbern, welche meistens 15-30 % Provision einbehalten, liegen wir hier ganz vorne.

Erhalten Kund*innen diese Prämie nur einmalig? 

Nein, den E-Bonus kann man jedes Jahr neu beantragen. Voraussichtlich bis 2030. Die Höhe des E-Bonus wird sich aber von Jahr zu Jahr verändern, da hier verschiedene Faktoren wie bspw. die Höhe der Einsparung von Elektrofahrzeugen und der Vermarktungspreis eine Rolle spielt.

Sprechen wir über die verschiedenen Fahrzeugklassen: Welchen E-Bonus erhalten diese und ist es auch für Hybridfahrzeuge möglich, diesen zu erhalten? 

Grundsätzlich ist es nur für Elektrofahrzeuge möglich. Hybridfahrzeuge können leider den E-Bonus nicht erhalten, da diese eben auch oftmals nicht „mit Strom gefahren“ werden. Bei den Fahrzeugklassen gibt es drei Kategorien. Die erste Kategorie ist die Klasse M1 oder L3e. Das sind „normale“ Fahrzeuge und Elektromotorräder oder andere Kleinfahrzeuge. Dafür erhält man bei uns garantierte 375 Euro. Dann gibt es die Klasse N1. Das sind sogenannte Nutzfahrzeuge. Solche Fahrzeuge werden oftmals von Firmen genutzt. Hier bekommen die Kunden einen Bonus in Höhe von 525 Euro. Und zuletzt die Klasse M3. Das sind die großen Elektrobusse, also richtige Reisebusse, hierfür erhält man 13.000 Euro. Die Fahrzeugklasse steht aber auch im Fahrzeugschein.

Hast du zum Abschluss noch ein paar Tipps, auf was unsere Leser*innen beim E-Bonus achten sollten? 

Wichtig ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass man sich nicht für mehrere Jahre an einen Anbieter bindet. Außerdem sollte man darauf achten, ob es sich bei der Auszahlungssumme um eine Fix-Prämie handelt oder um eine sog. Flex-Prämie. Viele Anbieter werben immer mit hohen Auszahlungen mit „bis zu“-Summen. Diese sind aber nicht realistisch und die Auszahlungshöhe liegt deutlich unter diesen Summen. Wir empfehlen deshalb lieber, einen Anbieter mit einer fixen Auszahlungssumme zu wählen, da man dann auch mit einer bestimmten Summe rechnen kann.

 

Vielen Dank für das Interview, Christoph!

Dir schwebt nun auch noch eine Frage im Kopf herum, die du gerne an E-Bonus stellen möchtest?

Dann schreib sie in die Kommentare – wir freuen uns auf den Austausch mit dir!

 

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