Grüne Wirtschaft

Legal Compliance im Bereich Umwelt, Energie und Arbeitsschutz

Die Gutwinski Management GmbH hat sich auf die Themen Legal Compliance im Bereich Umwelt, Energie und Arbeitsschutz spezialisiert und richtet hierzu am 27. November 2014 einen Workshop in Hamburg aus.

Die Gutwinski Management GmbH hat sich auf die Themen Legal Compliance im Bereich Umwelt, Energie und Arbeitsschutz spezialisiert und richtet hierzu am 27. November 2014 einen Workshop in Hamburg aus.

16.10.2014 - Bild: Dr. Thomas Gutwinski

UMWELTHAUPTSTADT.de: Was ist das Kerngeschäft der Gutwinski Management GmbH?

DR. THOMAS GUTWINSKI: Wir unterstützen Unternehmen dabei, das betriebliche Rechtsmanagement für Umwelt, Energie und Arbeitsschutz weiter zu entwickeln, um:

→ systematisch, aber einfach die Anforderungen der ISO 14001, EMAS, ISO 50001, OHSAS 18001 zu erfüllen

und

→ die gesetzliche Aufsichtspflicht der Vorgesetzten gemäß §§ 9 und 130 OWG belegbar umzusetzen

und

→ die Haftung der Verantwortlichen zu reduzieren.

 

Auf welche Themen haben Sie sich in Ihrem Segment spezialisiert?

Haftungsreduktion im Umwelt, Energie und Arbeitsschutz durch den Einsatz der gutwin Rechtsmanagement Software in Kombination mit aufbereiteten Rechtsinhalten durch unsere erfahrenen Rechtsexperten.

Die gutwin Software ist seit über 20 Jahren erfolgreich im Einsatz; seit 12 Jahren steht gutwin als webbasiert Software zur Verfügung.

Die heutigen Nutzer der gutwin Software profitieren von:

→ einer Vielzahl an Mannjahren der Software-Entwicklung sowie

→ von 20 Jahren Rückmeldung der User und Weiterentwicklung im Dialog mit den Nutzern.



Am 27. November richten Sie einen Workshop zum Thema Legal Compliance im Bereich Umwelt, Energie und Arbeitsschutz in Hamburg aus. An wen richtet sich Ihre Veranstaltung und wie wird der Ablauf sein?

Die Zielgruppe unseres Workshops „Legal Compliance in der Praxis einfach sicherstellen“ sind Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Werksleiter, Juristen und Beauftragte aus den Bereichen Umweltschutz, Energie und Arbeitssicherheit.

Der Workshop dauert einen halben Tag und setzt sich zusammen aus einem Vortrag zum Thema „Die gesetzlichen Kontrollpflichten der Beauftragten zur Einhaltung der Rechts-Vorschriften“ von Herrn Dr. Thomas Gutwinski und Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg;

Des Weiteren werden die 5 Schritte zu Legal Compliance und Haftungsreduktion erläutert, danach die wesentlichen Rechtsänderungen des letzten Jahres im Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht, dann werden Anwender der gutwin Software aus der Praxis berichten und abschließend gibt es ein Networking-Buffet.

Hier der LINK zum Programm – Sie können sich gerne anmelden.



Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg - Fachanwalt für Umweltrecht, Umweltstrafrecht und Recht der Industrieparks - wird über die gesetzlichen Kontrollpflichten im Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht aufklären. Welche Personen/Stellen müssen sich diesem Thema im Unternehmen normalerweise widmen und mit welcher Intensivität?

In erster Linie betrifft das die Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Werksleiter und Beauftragte im Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht.

Wenn Geschäftsführer, Vorstände, Abteilungsleiter, Werksleiter in ihren Zuständigkeitsbereichen Aufsichtsmaßnahmen zur Einhaltung der Rechtspflichten unterlassen haben und wenn durch gehörige Aufsicht der Verstoß gegen Umwelt,- Energie-, Arbeitsschutzrecht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Siehe §§ 9, 130 OWiG



Erklären Sie doch bitte einmal kurz, Ihre 5 Schritte zu Legal Compliance und Haftungsreduktion.

gutwin Rechtskataster

Bestimmung, welche Gesetze und Verordnungen das Unternehmen tatsächlich einhalten muss.

gutwin Rechtspflichten

Bestimmung, welche Handlungspflichten sich aus den relevanten Gesetzen und Verordnungen ergeben.

gutwin Rechtspflichten delegieren

Festlegung, wer für die einzelnen Rechtspflichten bei welchen Anlagen bzw. Prozessen verbindlich zuständig ist.

gutwin Rechtspflichten kontrollieren

Kontrolle der Einhaltung der Rechtspflichten durch die Vorgesetzten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

gutwin Rechtsänderungsdienst

Systematische Bestimmung und Umsetzung der Rechtsänderungen im Unternehmen.


Welche Rechtsänderungen gab es im letzten Jahr im Umwelt- und Energieschutzrecht?

Unter anderem wurden folgende Rechtänderungen im Umwelt- und Energierecht veröffentlicht:

Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetze mit der Neufassung des EEG 2014 war notwendig um den Ausbau der erneuerbaren Energie zu realisieren (Anteil von 40-45% im Jahr 2025 und 55-60% im Jahr 2035). Die Änderungen betreffen unter anderem die finanzielle Förderung von neuen Anlagen, wobei die Direktvermarktung der Regelfall gegenüber der Einspeisevergütung werden soll. Letzteres ist nur noch für Kleinanlagen gedacht. Neu geregelt werden die EEG-Umlagebefreiungen.

Mit der 7. Änderungen der Verpackungsverordnung dürfen Abfüller und Vertreiber nicht mehr Verpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, selbst zurücknehmen und auf eigene Kosten einer Verwertung zuführen. Unternehmen können weiterhin ein eigenes, von den dualen Systemen unabhängiges Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten – Haushalten gleichgestellte – Anfallstellen betreiben.

Die Neuregelung der VO (EU) über fluorierte Treibhausgase betrifft unter anderem die Dichtheitskontrollen der Betreiber von Klima- und Kälteanlagen, Wärmepumpen und weitere unter anderem mit HFKW gefüllte Anlagen / Einrichtungen. Diese stellen auf den CO2 Äquivalent und nicht mehr auf die absolute Menge in Kilogramm ab – mit Übergangsregelungen bis 01.01.2017. Es erfolgen neue Verbote des Inverkehrbringens und Verwendens, die ab 01.01.2018 bzw. 01.01.2020 gelten.

In Ihrem Workshop werden Anwender über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung des gutwin Rechtsmanagement System berichten. Verraten Sie uns doch einmal, welches Feedback Sie so von Ihren Nutzern erhalten.

Unsere User bzw. Kunden bestätigen gerne, dass die gutwin Software sehr gut für den Aufbau von Management Systemen und zur Haftungsreduzierung geeignet ist.

Herr Hondele von der Fa. MAN Truck & Bus AG zum Beispiel sagt:

„Mit der Implementierung des gutwin Rechtsmanagement Systems

→haben wir nun einen schnellen und exzellenten Überblick über unsere Anlagen-Rechtskonformität

→besitzen wir ein strukturiertes Bescheid-Management

→sind die internen Verantwortlichkeiten klar definiert und

→sind wir Dank des gutwin Rechtsänderungsdienstes immer auf dem aktuellsten Stand und somit auditsicher.“



Welches sind Ihrer Ansicht nach die größten Herausforderungen, mit denen Ihre Branche aktuell zu kämpfen hat?

Eine große Herausforderung sind die geänderten Anforderungen der Unternehmen an weltweit gleiche Qualität im Zuge von Rechtsmanagement.

 

Können Sie schon einen Einblick in mögliche Rechtsänderungen der nächsten Jahre geben?

Als wohl unmittelbar bevorstehende Rechtsänderung ist unter anderem die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu nennen, die voraussichtlich Mitte 2015 veröffentlicht wird. Sie soll bundeseinheitliche Regelungen schaffen und die bisherigen Landesverordnungen ablösen. Somit soll eine Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer geschaffen werden. Diese Änderung wird alle Unternehmen betreffen, die schon bisher die Anforderungen der jeweiligen Landesverordnungen (VAwS) erfüllen mussten.

Um in die Zukunft blicken zu können ist es wichtig im Bereich Umwelt- und Energierecht die Klima- und Energiepolitik der Europäischen Kommission zu verfolgen.

In den nächsten Jahren erwarten wir weitere Ökodesign-Anforderungen – die Ökodesign-Richtlinien sind ein wichtiges Instrument, um durch energieefiziente Produkte die europäischen Energiesparziele zu erreichen. Sie legen verbindliche Mindestanforderungen an den Stromverbrauch dieser Produkte und damit die Effizienz fest.   

In Überarbeitung sind einige BVT-Merkblätter, die schließlich  in  BVT-Schlussfolgerungen münden, welche die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung in den Industrieanlagen einer Branche beschreiben. 




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