Gesellschaft

Das neue Energielabel für Staubsauger

Seit 1. September 2014 können Verbraucher deutlich einfacher verschiedene Staubsauger miteinander vergleichen. Der Grund hierfür ist das neue Energielabel für Staubsauger.

Seit 1. September 2014 können Verbraucher deutlich einfacher verschiedene Staubsauger miteinander vergleichen. Der Grund hierfür ist das neue Energielabel für Staubsauger.

04.11.2015

Der Energieverbrauch von Elektrogeräten spielt heutzutage beim Kauf eine entscheidende Rolle. Seit 1. September 2014 können die Verbraucher deutlich einfacher verschiedene Staubsauger miteinander vergleichen. Ähnlich wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen sind auf dem Energielabel die wichtigsten Informationen für einen Gerätevergleich zu finden. Ersichtlich sind aber nicht nur eine Energieverbrauchskennzeichnung, sondern auch Angaben zur Reinigungsleistung sowie weitere Details. Das ist eine deutlich Verbesserung, denn konkrete Angaben zur Saugleistung und zu Staubemissionen waren bisher nur bei einzelnen Herstellern zu finden. Alle neu in den Handel gebrachten Geräte müssen auch im Online-Handel seit 2015 mit dem EU-Energielabel für Staubsauger versehen sein.

Das Energielabel für Staubsauger enthält zum Beispiel die Hersteller Modellbezeichnung, die Emissionsklasse, die Reinigungsklasse, Energieeffizienzklasse, den durchschnittlichen Stromverbrauch, die Lautstärke in Dezibel und die Reinigungsklasse. Der jährliche Energieverbrauch basiert auf einer Kalkulation die von 50 einstündigen Reinigungsvorgängen auf einer Fläche von 87 m² ausgeht. Interessant ist sicherlich auch, dass ein Staubsauger der Energieeffizienzklasse A etwa 50 % weniger Strom als ein ineffizientes Modell der Klasse F verbraucht. An der Staubemissionsklasse eines Staubsaugers kann abgelesen werden, wie sauber seine Abluft ist. Der Wert gibt an, wie viel Prozent des aufgenommenen Staubes durch das Gerät wieder abgegeben werden. Wesentlich ist hier die Filterwirkung und dessen Qualität. Rechtsgrundlagen des EU-Energielabels für Staubsauger können Sie hier als PDF downloaden.

Mit der Einführung des neuen Energielabels dürfen außerdem nur noch Staubsauger in den Verkehr gebracht werden, die weniger als 1.600 Watt Leistung haben – ab 1. September 2017 sogar weniger als 900 Watt, also nur noch Geräte, die eine deutlich höhere Umweltverträglichkeit aufweisen, als es bei Alt-Geräten der Fall ist.

Die härteren Kriterien schlagen sich aber nicht nur auf die Energieeffizienz nieder sondern auch auf die Luft und das spielt besonders für Allergiker eine große Rolle. Hier bieten sich besonders Staubsauger mit Hochleistungs-Hygienefilter an.

Die Hersteller werden zukünftig also Staubsauger mit höherer Reinigungsleistung und geringerem Energieverbrauch anbieten, was letztlich dem neuen EU-Energielabel zu verdanken ist.




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